Organe
Organe der MAKM sind:
- Die Mitgliederversammlung
- Der Vorstand
- Der Aufsichtsrat
- Der Disziplinarrat
- Der Geistlichenrat
Die Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Entscheidungsorgan der MAKM. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich statt. Die Mitglieder der MAKM üben ihre Mitgliedschaftsrechte durch Delegierte in der Mitgliederversammlung aus.
Der Vorstand
Der Vorstand der MAKM besteht zunächst aus sieben Mitglied und zwei Ersatzmitgliedern. Sie werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren in geheimer Wahl gewählt.
Der Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern und ein Ersatzmitglieder. Sie werden in der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren in geheimer Wahl gewählt. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, vor jeder Mitgliederversammlung die Beschlussprotokolle des Vorstandes sowie die Rechnungen der MAKM und das Finanzgebaren zu überprüfen und die Mitgliederversammlung über das Ergebnis zu informieren. Darüber hinaus prüft er alle drei Monate die Buchhaltung der MAKM.
Der Disziplinarrat
Der Disziplinarrat besteht aus drei Mitgliedern und ein Ersatzmitglied. Er wird in der ordentlichen Mitgliederversammlung in geheimer Wahl für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Der Disziplinarrat entscheidet auf schriftlichem Antrag des Vorstandes über Verstöße von Mitgliedern gegen die satzungsgemäßen Zwecke und Ziele. Der Vorstand teilt dem Disziplinarrat ebenso die von ihm empfohlene Maßnahme mit. Der Vorstand hat das Recht Verwarnungen und Ermahnungen ohne Zustimmung des Disziplinarrats auszusprechen. Der Disziplinarrat entscheidet über vorübergehende oder endgültige Ausschlüsse aus der Mitgliedschaft. Der Disziplinarrat teilt das Ergebnis seiner Entscheidungen dem Betroffenen, dem Vorstand und den Mitgliedsvereinen schriftlich mit. Gegen Entscheidungen des Disziplinarrats kann nur in der Mitgliederversammlung schriftlich Widerspruch eingelegt werden. Die Entscheidung der Mitgliederversammlung über den Widerspruch ist endgültig.
Der Geistlichenrat
Der Geistlichenrat besteht aus zwei Geistlichen (Dede-Ana). Der Geistlichenrat wird in der Mitgliederversammlung der Geistlichen gewählt. Der Geistlichenrat hält seine Mitgliederversammlung alle 2 Jahre ab, wobei der Vorstand zur Mitgliederversammlung lädt. Bei der Zusammensetzung des Vorstands soll insbesondere beachtet werden, dass möglichst alle alevitischen Glaubensstrukturen und Glaubenszentren vertreten werden. Die originäre Aufgabe des Geistlichenrats ist die religiöse Betreuung der Mitglieder der MAKM sowie die Aus- und Fortbildung der Geistlichen. Er entscheidet über Fragen, die den Glaubensinhalt betreffen. Kommt es zu Unstimmigkeiten über einzelne religiöse Fragen oder Praktiken, so entscheidet die nächste Mitgliederversammlung der MAKM. Bis zur Mitgliederversammlung ist die Entscheidung des Geistlichenrats maßgebend.